Notarin Natalie Sonntag in Baden-Baden

Als Notarin übe ich ein unabhängiges öffentliches Amt aus. Ich berate die Beteiligten unparteiisch, erläutere die rechtlichen Folgen ihrer Erklärungen und sorge dafür, dass Vereinbarungen rechtssicher gestaltet und vollzogen werden. Meine Kanzlei in Baden-Baden betreut Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen in allen notariellen Angelegenheiten.

Wann wird eine Notarin benötigt?

Für zahlreiche Rechtsgeschäfte schreibt das Gesetz eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vor. Dazu gehören insbesondere Grundstückskaufverträge, Übertragungen von Immobilien, Ehe- und Erbverträge sowie viele Vorgänge im Gesellschafts- und Registerrecht. Auch wenn keine notarielle Form vorgeschrieben ist, kann eine notarielle Beratung helfen, spätere Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.

Unabhängig und unparteiisch

Eine Notarin vertritt nicht einseitig die Interessen einer Partei. Anders als eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt ist sie allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtet. Sie ermittelt den gemeinsamen Regelungsbedarf, weist auf rechtliche Risiken hin und formuliert ausgewogene, rechtssichere Vereinbarungen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Beteiligten, die rechtlich weniger erfahren oder wirtschaftlich schwächer sind.

Immobilien und Bauträgerrecht

Im Immobilienbereich entwerfe, beurkunde und vollziehe ich unter anderem:

  • Kaufverträge über Grundstücke, Wohnungen und Gewerbeimmobilien
  • Überlassungs- und Schenkungsverträge
  • Bauträgerverträge
  • Grundschulden und andere Grundpfandrechte
  • Dienstbarkeiten, Wohnungsrechte und Nießbrauch
  • Teilungserklärungen und weitere Vorgänge im Wohnungseigentumsrecht

Nach der Beurkundung koordiniert die Kanzlei den Vollzug mit Grundbuchamt, Behörden, Banken und weiteren Beteiligten.

Unternehmen und Gesellschaften

Im Gesellschaftsrecht begleite ich Unternehmen von der Gründung bis zur Umstrukturierung oder Beendigung. Typische Vorgänge sind die Gründung einer GmbH oder UG, Handelsregisteranmeldungen, Satzungsänderungen, Anteilsübertragungen, Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen und Liquidationen. Viele registerrechtliche Verfahren können inzwischen auch im notariellen Online-Verfahren durchgeführt werden.

Erbrecht, Familie und Vorsorge

Zu den weiteren Schwerpunkten gehören Testamente und Erbverträge, Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen und Regelungen zur Unternehmensnachfolge. Im Familienrecht berate ich insbesondere zu Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Adoptionsanträgen. Für die persönliche Vorsorge können General- und Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen rechtssicher gestaltet werden.

Ablauf eines notariellen Verfahrens

Zu Beginn teilen Sie uns Ihr Anliegen und die erforderlichen Daten mit. Auf dieser Grundlage erstellen wir einen Entwurf oder vereinbaren zunächst einen Besprechungstermin. Vor der Beurkundung erhalten die Beteiligten Gelegenheit, den Entwurf zu prüfen und Fragen zu klären. Im Termin wird die Urkunde vollständig vorgelesen, erläutert und anschließend unterzeichnet. Danach übernimmt die Kanzlei den notwendigen Vollzug.

Notarkosten

Notargebühren sind bundesweit durch das Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Ihre Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem Geschäftswert und nicht nach dem Zeitaufwand. Die gesetzliche Gebühr umfasst bei einer Beurkundung regelmäßig auch die vorherige Beratung und die Erstellung des Entwurfs.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Anliegen notariell bearbeitet werden kann oder welche Unterlagen benötigt werden, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Kanzlei auf.